Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Der Gesetzgeber verlangt ab dem 01.03.2008 die Ablösung der Deckungskarte in Papierform durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).
Ablauf des elektronischen Zulassungsverfahrens für Fahrzeuge
- Sie benötigen für die Zulassung Ihres Fahrzeuges eine Versicherungsbestätigung.
- Füllen Sie dazu einfach unser Online-Formular aus.
- Ihre Daten (die Personendaten müssen mit den Daten im Personalausweis übereinstimmen) werden dann elektronisch an KRAVAG gesendet.
- KRAVAG prüft diese Daten und leitet sie an die zentrale Stelle weiter, damit die Daten der Zulassungsbehörde zur Verfügung stehen.
- Daraufhin erhalten Sie eine eVB-Nummer. Die eVB-Nummer inkl. der eVB-Daten können Sie ausdrucken oder sich per Post nach Hause schicken lassen.
- Mit dieser eVB-Nummer gehen Sie zu Ihrer Zulassungsstelle und beantragen wie gewohnt die Zulassung Ihres Fahrzeuges.
- Die Zulassungsbehörde ruft mit dieser Ihnen zugeordneten eVB-Nummer Ihre Daten zentral ab und überprüft diese anhand Ihrer Personalien.
- Abschließend wird Ihr Fahrzeug von der Zulassungsbehörde zugelassen.
Wo erhalten Sie Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?
Sie haben die Möglichkeit, hier direkt über das Internet eine Versicherungsbestätigung (eVB) anzufordern.