Versicherungsumfang
Umweltschäden bergen ein schwer kalkulierbares Risiko
Das im November 2007 in Kraft getretene
Umweltschadensgesetz verpflichtet denjenigen, der für einen Umweltschaden verantwortlich ist, u. a. zu umfangreichen Sanierungsmaßnahmen insbesondere an der Tier- und Pflanzenwelt.
Auch beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs kann es zu erheblichen Umweltschäden kommen. Voraussetzung für eine Haftung nach dem Umweltschadensgesetz ist, dass der Schaden in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Darunter können nach dem Wortlaut des Gesetzes auch Wege zur Arbeit oder Dienstfahrten mit einem Privat-
Pkw fallen.
Unsere Lösung
Die
Kfz-Umweltschadensversicherung ist künftig ohne Mehrbeitrag fester Bestandteil der
Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn eine höhere Deckungssumme als die gesetzliche Mindestdeckung vereinbart wurde (bei
Pkw nur in der
Kfz-PolicePlus zur Produktinformation der Kfz-Haftpflichtversicherung)
Bei Umweltschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden, schützen wir Sie vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz - und zwar bis zur Höhe der in der
Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarten Deckungssumme, in der Regel bis zu 100
Mio. EUR.
Außerdem übernehmen wir im Schadenfall das gesamte Umweltschadenmanagement (Organisation und Durchführung von Schadenbegrenzungs-, Schadenbeseitigungs- und Sanierungsmaßnahmen) und tragen die Kosten dafür.
Schaden-Hotline Kfz-Umweltschadensversicherung -
rund um die Uhr 040 23 606 295
Um Ihnen im Schadenfall schnellstmöglichst helfen zu können ist es wichtig, dass wir so früh wie möglich von dem Eintritt eines Umweltschadens erfahren. Bitte nehmen Sie daher sofort Kontakt mit unseren Umweltspezialisten auf, die 24 Stunden täglich für Sie unter der Telefonnummer 040 23606295 erreichbar sind und alle notwendigen Sofortmaßnahmen in die Wege leiten.