Kfz-Vollkaskoversicherung

Für selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug muss man selbst aufkommen!

  • Gültig in Europa und EU
  • Schaden-Hotline: 0800 533-1131
  • Service-Hotline: 0800 533-1112
 
Wer freut sich nicht über sein neues Auto? Umso ärgerlicher ist es, wenn man sich durch eigene Ungeschicklichkeit den ersten großen Kratzer im Lack holt. Oder noch schlimmer: Wenn der Wagen durch einen selbst verschuldeten Unfall schwer beschädigt wird. Die finanziellen Grenzen sind schnell erreicht, wenn man gerade erst eine größere Summe für den Kauf ausgegeben hat oder Monat für Monat seine Raten bezahlt.

Unsere Lösung

Bei neu- und hochwertigen Fahrzeugen ist der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung sinnvoll, da die Leistungen der Teilkaskoversicherung darin integriert sind und sie darüber hinaus auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden leistet. Gültig in Europa und der EU.

Enthaltene Leistung:
 

  • alle Teilkaskoleistungen
  • Schutz bei mutwilliger Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde (Vandalismus)
  • den Ersatz von Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug, die Sie selbst verschuldet haben 
  • Neupreisentschädigung bis 30 Monate bei Verbrennern, 36 Monate bei Hybrid/E-Pkw nach der Erstzulassung bei Totalschaden oder bei Verlust
  • Kaufwertentschädigung für Ihren Gebraucht-PKW: Bei Totalschaden oder Diebstahl erstatten wir Ihnen den höheren Wiederbeschaffungswert am Kauftag (wird durch einen Sachverständigen ermittelt). Bei Totalschaden und Totaldiebstahl bis zu 24 Monate nach erstmaliger Zulassung auf Sie.
  • Schließen Sie den Werkstattservice mit ein, reduziert sich Ihr Kaskobeitrag.
  • Zum Schutz einer hohen Schadenfreiheitsklasse mit einem günstigen Beitragssatz kann der Rabattschutz eingeschlossen werden.
  • Haben Sie oder der berechtigte Fahrer den Unfall grob fahrlässig verschuldet, wird der Schaden trotzdem ersetzt; nur wenn Alkohol oder sonstige Rauschmittel im Spiel waren oder eine Entwendung des Fahrzeugs grob fahrlässig ermöglicht wurde, werden wir die Entschädigung abhängig von der Höhe des Verschuldens kürzen.
  • Nach einem Totaldiebstahl oder einem Totalschaden ersetzen wir auch die Zulassungskosten inklusive Kennzeichen für ein Ersatzfahrzeug, wenn dieses wieder bei uns kaskoversichert wird.
  • Im Totalschadenfall übernehmen wir die Entsorgungskosten, wenn aus den verbliebenen Rest- und Altteilen kein Erlös mehr zu erzielen ist und das Ersatzfahrzeug wieder bei uns kaskoversichert wird.
  • Ihr Fahrzeug ist auch bei dem Transport auf einer Fähre abgesichert, wenn das Schiff in Seenot gerät und dadurch das Fahrzeug untergeht, über Bord gespült wird oder geopfert werden muss.
  • Versichert sind zusätzlich Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug (Schlingerschäden)

Ihre Vorteile

  • Das Plus für Neuwagenbesitzer

    Bei Totalschaden und bei Totaldiebstahl ersetzen wir bis zu einem Alter von 30 Monaten bei Verbrennern und 36 Monaten bei Hybrid sowie E-Pkw den Neupreis ihres PKW, wenn Sie diesen als Neuwagen gekauft haben.

  • Rabattschutz in der KfzPolice

    Sie können zusätzlich den Rabattschutz abschließen: Ein über den Rabattschutz geschützter Schaden und eine daraus resultierende Schadenfreiheit des Vertrages führt zum Erhalt der bisherigen SF-Klasse. Es erfolgt keine Rückstufung. Treten in einem Kalenderjahr mehrere Schäden ein, wird einer dieser Schäden für die Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse nicht berücksichtigt.

  • Werkstattservice

    Mit unseren Werkstattservice übernehmen wir alles vom Abtransport bis zur Werkstattwahl für Sie.

  • Schaden-Hotline - rund um die Uhr 0800 533-1131

    Im Schadenfall sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar und kümmern uns sofort um die Abwicklung - schnell und zuverlässig.

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