Hamburg
Am 9. Mai 2012 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Reform des Seehandelsrechts verabschiedet.
Gerade rechtzeitig, denn ab Ende des Jahres gelten die Verordnungen der Europäischen Union über die Unfallhaftung bei der Beförderung von Schiffspassagieren EU-weit. Das innerstaatliche Recht musste nachziehen - etliche Paragraphen waren inzwischen veraltet und wurden den Anforderungen der heutigen maritimen Wirtschaft nicht mehr gerecht. Modernisiert, reduziert und neu gegliedert geht das Gesetz jetzt an den Start und ist damit fit für den internationalen Wettbewerb.
Der Versicherer KRAVAG mit seinem Kompetenzzentrum Straßengüterverkehr und Logistik informiert in einer DIN A5-Broschüre über die wichtigsten Änderungen - insbesondere zur Haftung und Risikoabsicherung im Seehandelsrecht und im Allgemeinen Frachtrecht.