16. Oktober 2015

Versicherungsschutz in Gefahr: KRAVAG warnt vor unkalkulierbaren Haftungsrisiken der Deutschen Trans

Hamburg

Nach den gescheiterten Verhandlungen zwischen dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) und den Verbänden der verladenen Wirtschaft über die Reform der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) empfehlen die Verlader, die Deutschen Transport- und Logistikbedingungen (DTLB) als Geschäftsgrundlage zu nutzen. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Axel Salzmann, Leiter des KRAVAG-Kompetenzzentrums Straßenverkehrsgewerbe und Logistik, sollten Logistiker jedoch auf gar keinen Fall die DTLB vereinbaren oder akzeptieren: "Neben unbegrenzter Haftung definieren sie weitreichende Verpflichtungen für Transportunternehmer und Lagerhalter, die diese schwer oder nur bruchstückhaft erfüllen können." Der Transportrechts-Experte warnt: "Die DTLB bergen unkalkulierbare Haftungsrisiken und nicht immer gibt es dafür entsprechenden Versicherungsschutz! Der bisherige Gleichlauf zwischen vertraglicher Haftung und dem Schutz der Verkehrshaftungsversicherung ist durch die DTLB nicht mehr gewährleistet." KRAVAG beobachtet den Markt mit Spannung und unterstützt die Unternehmer dabei, ihre Absicherung optimal auf veränderte Rahmenbedingungen in der Logistik auszurichten.

Haftung mit dem gesamten Betriebsvermögen

Bei den DTLB ist die Haftung des Transportunternehmens nach oben nicht begrenzt, die Auftraggeberhaftung dagegen limitiert. Bei Großschäden besteht die Gefahr, dass der Transportunternehmer mit seinem gesamten Betriebsvermögen in Anspruch genommen wird. Die derzeit üblichen Verkehrshaftungsversicherungen decken die Ansprüche nach den DTLB nicht automatisch ab. Im Lagerbereich lässt sich unbegrenzte Haftung überhaupt nicht versichern. Da Transportunternehmer nach den DTLB auch mehr Detailpflichten wie zum Beispiel die Erstellung von Notfallplänen oder IT-Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen, kommen in der Schadensregulierung die Regelhaftungssummen weniger zum Tragen. Insgesamt müssen die Unternehmer mit einer deutlich höheren Schadenbelastung rechnen.

Versicherungsschutz nur auf Anfrage

Logistikern, die die DTLB vereinbaren, bietet KRAVAG auf ausdrückliche Anfrage eine individuelle Zusatzdeckung innerhalb der bestehenden Verkehrshaftungsversicherung an. Diese ist auf das Schadenereignis und pro Versicherungsfall und Jahr begrenzt. Der nicht unerhebliche Prämienzuschlag errechnet sich aus der individuellen Risikosituation des Spediteurs. Ein Großlager erhöht ihn zusätzlich.

Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) unverändert wirksam

Beim bisherigen ADSp-Schutz der Transportversicherungen werden Schäden schneller, unkomplizierter und günstiger geregelt als bei anderen Versicherungssparten - ein wirtschaftlicher Vorteil für alle Beteiligten. Dagegen machen viele einzelne Geschäftsbedingungen eine rechtliche Prüfung individueller Schäden notwendig und gefährden eine schlanke Schadensabwicklung. "Wer eine höhere Haftung vereinbaren will, muss neu kalkulieren", so Salzmann. Und empfiehlt zunächst, die ADSp als individuelle Geschäftsbedingung fortzuführen. Durch das Scheitern der Verbandsverhandlungen sind diese bis auf weiteres gültig.

BGL-Bedingungen sind gute Vertragsgrundlage

In Abgrenzung zu den DTLB sind Logistiker und Frachtführer mit den Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL) vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) unverändert gut beraten. Das Vertragswerk wurde bereits 2013 an die Änderungen im Transportrecht und die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Die KRAVAG-Logistic-Police bietet Transportunternehmen den notwendigen Versicherungsschutz. "Wer die VBGL als Vertragsgrundlage hat, muss kein Existenzrisiko fürchten", so Axel Salzmann.

Weitere Infos zur höheren Haftung und den Risiken durch die DTLB bekommen Unternehmer bei ihren regionalen Straßenverkehrsgenossenschaften.