10. Juli 2017

Abgefackelt: Wer zahlt bei Brandstiftung am Auto?

Hamburg

 Lodernde Flammen, heulende Sirenen, vollständig ausgebrannte Autos: „Szenarien wie beim G20-Gipfel in Hamburg passieren vor allem in Großstädten immer häufiger, denn die Anzahl der Brandstiftungen nimmt zu.“, warnt Christoph Röttger, Kfz-Schadenexperte bei der KRAVAG-Versicherung. Allein in Hamburg gehen jährlich über 200 Autos in Flammen auf. Der daraus resultierende Schaden geht in die Millionen. Doch wer zahlt die Rechnung, wenn ein Brandstifter zuschlägt? Im schlimmsten Fall der Fahrzeugeigentümer selbst, sofern er keine Kaskoversicherung für sein Auto abgeschlossen hat.

 

Teilkaskoversicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert

„Eine Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel den Schaden am eigenen Auto“, berichtet Röttger: „Das gilt auch dann, wenn der Wagen völlig ausbrennt und zu einem Totalschaden wird“. Der Fahrzeugeigentümer bekommt dann im Regelfall den Wiederbeschaffungswert seines Autos ausgezahlt, also den Preis eines gleichwertigen Autos auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt. Manchmal lohnt auch ein Blick in den Versicherungsvertrag, da teilweise auch der Neu- oder Kaufpreis des Wagens erstattet wird. Verbrennen Gegenstände im Wagen, die kein Fahrzeugzubehör sind, wie Taschen oder Laptops, greift keine Kfz-Versicherung. Sonstige Formen des Vandalismus wie zerkratzter Lack, zertrampelte Motorhauben oder zerstochene Reifen deckt nur eine Vollkaskoversicherung.

 

Keine Haftung für Schäden bei Dritten

Wer trägt jedoch die Kosten, wenn das Feuer auf benachbart abgestellte Autos oder Gebäude übergreift? In diesem Fall sind der Autohalter und seine Versicherung nicht in der Pflicht zum Schadenersatz. „Der Besitzer eines durch Brandstiftung in Flammen gesetzten Autos haftet nicht für Schäden, die an anderen Autos oder Häusern entstehen“, erklärt Röttger. Gefragt ist hier die Kasko-Versicherung des betroffenen Wagens, beziehungsweise die Gebäudeversicherung eines Wohnhauses. Sind diese Versicherungen nicht vorhanden, geht der Geschädigte leer aus. Es sei denn, der Brandstifter wird ermittelt und für seine Straftat haftbar gemacht.