Krieg im Nahen Osten

Versicherungsschutz und politische Risiken

Transporte zu Kriegszeiten

Aktuelle Lage im Nahen Osten: Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Seit Februar 2026 belastet der anhaltende Konflikt im Nahen Osten die internationale Transport- und Logistikbranche erheblich. Insbesondere die Blockade der Straße von Hormus – einer der wichtigsten See- und Luftfrachtrouten weltweit – führt zu spürbaren Verzögerungen sowie deutlich steigenden Frachtraten. Gleichzeitig treiben Energieengpässe die Kosten entlang der gesamten Lieferkette weiter in die Höhe. Die Folgen sind nicht nur höhere Logistikkosten, sondern auch zunehmende Risiken für die globale Versorgungssicherheit.

Trotz der angespannten Lage bietet die KRAVAG ihren Kunden weiterhin umfassenden Versicherungsschutz gegen politische Risiken.

  • Krieg und Bürgerkrieg sind über die KRAVAG-Kriegsklausel für See- und Lufttransporte abgesichert.
  • Terroristische und politische Gewalthandlungen, Aufruhr sowie sonstige Unruhen sind unabhängig von ihrer Motivlage über die Streik- und Aufruhrklausel gedeckt.
  • Willkürliche Beschlagnahme und andere Eingriffe, die zu Verlust oder Beschädigung der Güter führen, sind durch die Beschlagnahmeklausel versichert.

In außergewöhnlichen Krisensituationen haben Versicherer grundsätzlich die Möglichkeit, den Versicherungsschutz für noch nicht begonnene Transporte kurzfristig anzupassen oder zu beenden. Grundlage hierfür ist unter anderem die Bewertung durch die JCC Global Cargo Watch List, ein international anerkanntes System zur Einschätzung politischer Risiken.

Nach sorgfältiger Abwägung hat sich die KRAVAG jedoch bewusst gegen eine Ausübung dieser Kündigungsmöglichkeit entschieden. Damit profitieren die Kunden weiterhin vom gewohnten Versicherungsschutz – auch in einem herausfordernden Umfeld.

In der Verkehrshaftungsversicherung sind Kriegsrisiken grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Logistikunternehmen können jedoch im Falle eines unvorhergesehenen Krieges höhere Gewalt geltend machen, was sie von Haftungsansprüchen für Verspätungen oder Schäden entbindet.

Bei länger andauernden Konflikten – insbesondere wenn sich Risiken verfestigen und allgemein bekannt sind – wird diese Argumentation zunehmend schwieriger. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass Unternehmen haftbar gemacht werden, ohne dass entsprechender Versicherungsschutz greift. 

Die vorliegende Einschätzung basiert auf der aktuellen Lage und kann sich jederzeit ändern. Neue Entwicklungen können eine angepasste Risikobewertung erforderlich machen. Zudem ist KRAVAG an die Vorgaben ihrer Rückversicherer gebunden.

Bitte beachten Sie, dass diese Darstellung keine rechtliche Beratung ersetzt. Für individuelle Fragestellungen, insbesondere zu Risikoaufklärung oder vertraglichen Enthaftungsregelungen, empfehlen wir die Abstimmung mit einem qualifizierten Rechtsberater.

Sie haben Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?
Schreiben Sie uns an: transportspezialist@kravag.de

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